Gold- und Silber-ETC in der E1kv: KZ 995/896 statt KZ 994/892
Stand: 2026-08-21 · Lesezeit: ~8 Minuten · Gilt für: AT-Privatpersonen, Beilage E1kv „ohne KESt-Abzug", ausländisches Depot
Wenn Du Xetra-Gold (DE000A0S9GB0), einen WisdomTree Physical Silver oder einen Xtrackers Physical Silver ETC im Depot hast und die Position verkaufst, meldet Dir Dein Broker sehr wahrscheinlich eine Zeile mit Asset Category: STK, Sub Category: ETF. Wer das eins zu eins übernimmt, trägt den Gewinn in KZ 994 ein (bzw. den Verlust in KZ 892).
Das ist die falsche Zeile. Richtig sind KZ 995 / 896 — die Kennzahlen für verbriefte Derivate.
Kurz gesagt: Ein Edelmetall-ETC ist rechtlich keine Aktie und kein Fonds, sondern eine besicherte Inhaberschuldverschreibung mit Lieferanspruch auf Metall. Steuerlich ist der Verkauf am Sekundärmarkt daher die Veräußerung eines Derivats nach § 27 Abs 4 Z 3 EStG. Der Satz bleibt 27,5 %, die Kennzahl ändert sich.
Warum ein ETC weder Aktie noch Fonds ist
Ein ETC (Exchange Traded Commodity) sieht im Depot aus wie ein ETF: Börsengehandelt, ein Kürzel, ein Kurs, ein Sparplan. Rechtlich ist er etwas ganz anderes.
| Aktie | Fonds / ETF | ETC | |
|---|---|---|---|
| Rechtsform | Anteil am Unternehmen | Sondervermögen | Schuldverschreibung des Emittenten |
| Besicherung | — | Sondervermögen, insolvenzgeschützt | physisches Metall im Tresor als Sicherheit |
| Dein Anspruch | Beteiligung | Anteil am Fondsvermögen | Zahlung oder Lieferung von Metall |
| E1kv-Kennzahl | 994 / 892 | 994 / 892 (bzw. 937 bei AGE) | 995 / 896 |
Der Punkt ist die dritte Spalte: Du bist beim ETC Gläubiger des Emittenten, nicht Miteigentümer eines Sondervermögens. Das Metall im Tresor ist die Sicherheit für Deine Forderung — deshalb heißt es „physisch besichert" und nicht „physisch hinterlegt".
Nebenbei erklärt das auch, warum es keine österreichischen Edelmetall-ETFs gibt: Das Investmentfondsgesetz untersagt Fonds den Erwerb von Edelmetallen. Ein „Gold-ETF" im engeren Sinn ist in Österreich schlicht nicht zulässig — was als Gold-ETF angeboten wird, ist praktisch immer ein ETC.
Die steuerliche Folge
Beim Verkauf über die Börse erzielst Du Einkünfte aus der Veräußerung eines Derivats gemäß § 27 Abs 4 Z 3 EStG. Weil das Papier verbrieft ist, gilt der Sondersteuersatz von 27,5 % — unabhängig von der Behaltedauer.
In der Beilage E1kv „ohne KESt-Abzug" heißt das:
| Ergebnis | Kennzahl |
|---|---|
| Gewinn aus ETC-Verkauf | 995 |
| Verlust aus ETC-Verkauf | 896 (mit Minus) |
Und nicht 994/892, obwohl der Broker-Report „ETF" sagt.
„Kostet mich das jetzt etwas?"
In aller Regel: nein. Und das ist der ehrliche Teil dieses Artikels, denn hier verkauft Dir niemand einen Steuertrick.
- Der Satz ist in beiden Fällen 27,5 %.
- Beide Kennzahlen liegen im selben Verlustausgleichskreis nach § 27 Abs 8 EStG — ein ETC-Verlust verrechnet sich also weiterhin mit Aktiengewinnen und mit Dividenden.
Unterm Strich verschiebt die Korrektur einen Betrag von einer Zeile in die andere. Die Steuer bleibt gleich.
Warum es trotzdem zählt:
- Die Erklärung ist entweder richtig oder sie ist es nicht. Die Offenlegungspflicht nach § 119 BAO kennt keine Bagatellgrenze für „ist eh derselbe Satz".
- Bei einer Prüfung willst Du die Herleitung zeigen können. Eine Position, die als Aktie deklariert ist und sich bei genauerem Hinsehen als Schuldverschreibung entpuppt, ist genau die Art von Detail, das Rückfragen erzeugt.
- In einem Szenario wird aus der Zuordnungsfrage eine Geldfrage — nämlich beim nächsten Punkt.
Der Fall, in dem es doch um Geld geht: physische Auslieferung
Viele Edelmetall-ETCs sehen vor, dass Du das Papier zurückgibst und Dir stattdessen physisches Metall ausliefern lässt. Steuerlich ist das ein eigener Weg:
- Die Auslieferung selbst ist kein Realisierungstatbestand. Du tauschst nicht, Du erfüllst — der Erwerb des Zertifikats war das Verpflichtungsgeschäft, die Lieferung ist das Verfügungsgeschäft. Es entsteht kein steuerpflichtiger Vorgang.
- Danach hältst Du physisches Gold oder Silber. Für dessen Verkauf gilt nicht mehr § 27, sondern § 31 EStG (Spekulationsgeschäft) mit der einjährigen Frist. Nach Ablauf des Jahres ist der Verkauf nicht steuerbar — er wird von keiner Besteuerungsnorm mehr erfasst. Innerhalb der Frist gibt es eine Freigrenze von 440 € pro Kalenderjahr.
Damit steht bei einer großen, alten Position eine echte Entscheidung im Raum: über die Börse verkaufen und 27,5 % zahlen — oder ausliefern lassen, die Frist laufen lassen und steuerfrei verkaufen.
Drei Einschränkungen, bevor Du das als Plan verbuchst:
- Die Frist läuft ab dem Kauf des Zertifikats, nicht erst ab der Auslieferung. Wer lange hält, hat sie meistens ohnehin schon hinter sich.
- Die meisten Broker bieten die Auslieferung praktisch nicht an. Bei IBKR, CapTrader oder Lynx ist der Weg für Privatanleger in der Regel verschlossen — die Option steht in den Emissionsbedingungen, nicht im Broker-Menü.
- Es kommen reale Kosten dazu: Ausliefergebühr, Transport, Versicherung, Lagerung, und beim späteren Verkauf ein Händler-Spread statt eines Börsenkurses. Die Steuerersparnis ist nicht die einzige Zahl in der Rechnung.
Warum das kein Tool automatisch richtig macht
Der eigentliche Grund, warum diese Zuordnung so oft falsch ist: Die Information steht in keinem der üblichen Datenfelder.
- Der Broker-Report kennt die Unterscheidung nicht. IBKR meldet Xetra-Gold als
STKmit Sub-CategoryETF— die FlexQuery-Kategorien bilden Handelsklassen ab, keine österreichischen Steuertöpfe. - Öffentliche Wertpapier-Datenbanken helfen ebenfalls nicht. Ein Abruf der OpenFIGI-API für DE000A0S9GB0 liefert
securityType: ETP,securityType2: Mutual Fund,marketSector: Equity— die Schuldverschreibung wird dort also ausgerechnet als Investmentfonds geführt, und das ist die dritte mögliche Einstufung, die wieder eine andere Rechtsfolge hätte. - Der CFI-Code (ISO 10962) wäre der saubere Weg — er unterscheidet D… (Schuldtitel), C… (Fonds) und E… (Aktien). Nur steht er in keinem Broker-Export, sondern in den Referenzdaten der Nummerierungsstellen und Börsen.
Wer also ein Tool benutzt, das Broker-Kategorien direkt auf Kennzahlen mappt, bekommt hier zuverlässig KZ 994/892. Nicht, weil das Tool schlecht rechnet, sondern weil die Ausgangsdaten die Frage gar nicht beantworten.
Die einzige belastbare Lösung ist eine kuratierte Liste je ISIN: eine Handvoll Papiere, einmal sauber eingeordnet, mit einer nachvollziehbaren Begründung dahinter. Ein privates Depot enthält typischerweise ein bis drei ETCs — das ist Handarbeit im Umfang von zehn Minuten, nicht von zehn Stunden.
Was Du konkret tun kannst
- Schau Dein Depot nach ETCs durch. Erkennungsmerkmal: physisches Gold, Silber, Platin oder Palladium, oft mit „Physical" im Namen. Wenn im Factsheet oder KID die Worte „Schuldverschreibung", „debt security" oder „secured note" stehen, ist die Sache klar.
- Ordne die Verkäufe in KZ 995 / 896 ein statt in 994 / 892.
- Halte die Begründung fest — ein Satz plus Link auf das KID reicht. Wenn drei Jahre später jemand fragt, willst Du nicht neu recherchieren.
- Wenn die Auslieferung für Dich realistisch ist, rechne den Fall einmal durch, bevor Du eine große Altposition über die Börse verkaufst.
- Prüfe je Produkt, ob es wirklich verbrieft ist. Der Sondersteuersatz hängt genau daran. Ein nicht verbrieftes Produkt wäre ein unverbrieftes Derivat — und landet dann nicht bei 27,5 %, sondern im Tarif, also bei bis zu 55 % (warum das so ist). Bei den gängigen physisch besicherten Edelmetall-ETCs ist die Verbriefung unstrittig, aber „ist ja alles dasselbe" ist hier keine gute Annahme.
Wie DepotTax damit umgeht
DepotTax übernimmt die Broker-Kategorie nicht ungeprüft. Für Papiere, bei denen Handelsklasse und Steuertopf auseinanderfallen, gibt es eine kuratierte Einstufung je ISIN, die den automatischen Weg überstimmt — inklusive Notiz, worauf die Einordnung beruht.
Das löst allerdings nur die Fälle, die schon jemand eingeordnet hat. Für alle anderen gibt es seit August 2026 zwei Schritte mehr.
Erstens: Das Tool fragt von sich aus nach
Ein Detektor durchsucht Dein Depot nach Positionen, die ein ETC sein könnten — Papiere, die der Broker als ETF meldet und deren Name auf einen physischen Rohstoff zeigt. Findet er eines, erscheint im Dashboard und im PDF ein Hinweis mit dem konkreten Prüfweg: Schau ins KID, achte auf das Wort „Schuldverschreibung".
Der Detektor entscheidet dabei nichts. Er kann es nicht, denn die Information steht in keinem Datenfeld, das er lesen könnte — genau darum geht es in diesem Artikel. Was er kann, ist Dir die Frage überhaupt zu stellen. Ohne ihn stellt sie sich nie, und die Position läuft still in der falschen Kennzahl mit.
Der Filter ist bewusst so gebaut, dass er bei echten Fonds schweigt: Ein Goldminen-Aktienfonds ist ein Sondervermögen und damit kein ETC, egal wie oft „Gold" im Namen steht. Ein Fehlalarm wäre trotzdem harmlos, weil nichts umgebucht wird — ein übersehener ETC dagegen nicht.
Zweitens: Deine Antwort zählt
Unter dem Hinweis stehen zwei Schaltflächen: „Ist ein ETC → KZ 995/896" und „Ist keiner → bleibt 994/892". Ein Klick genügt, danach rechnet das Tool neu und die Kennzahl stimmt in PDF, Excel und Audit-Sheet.
Beide Antworten beenden den Hinweis. Auch „ist keiner" ist eine getroffene Entscheidung und wird als solche gespeichert — sonst würde Dich dasselbe Papier jedes Jahr erneut fragen.
Deine Antwort gilt dabei nur für Dein Depot, und sie schlägt unsere kuratierte Vorbelegung. Das ist Absicht: Du hast das KID Deines Produkts vor Dir, wir haben nur eine gut begründete Voreinstellung. Zurücknehmen kannst Du sie jederzeit.
Und weil es immer wieder Rückfragen dazu gibt: Die Jahressummen ändern sich durch so eine Umstellung nicht. Nur die Zeile stimmt.
🛠 DepotTax liest die IBKR-/CapTrader-FlexQuery aus und liefert die fertige E1kv-Kennzahlenübersicht als PDF — mit Herleitung bis auf die einzelne Transaktion. Aktuell in geschlossener Beta.
Verwandte Guides
- KZ 863 vs KZ 994 — wo trage ich was ein? — die vollständige Kennzahlen-Entscheidungstabelle
- IBKR-Optionen: KZ 995 oder KZ 857? — der andere Fall, in dem „verbrieft" über den Steuersatz entscheidet
- E1kv ausfüllen für IBKR-User — Schritt für Schritt
Quellen
- EStG § 27 Abs 4 Z 3 (Einkünfte aus Derivaten), § 27 Abs 8 (Verlustausgleich), § 27a (Sondersteuersatz), § 31 (Spekulationsgeschäfte)
- BDO Austria, „Veranlagung in Gold" — Einordnung des Sekundärmarkt-Verkaufs als Derivat-Veräußerung, Auslieferung als nicht steuerrelevanter Tatbestand, § 186 InvFG für Fonds (bdo.at)
- InvFG 2011 § 186 (Fondsbesteuerung); Erwerbsverbot für Edelmetalle
- ISO 10962 (CFI-Code) zur Instrumentenklassifikation; OpenFIGI-API (empirisch geprüft, Stand 2026)
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung, sondern eine Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen. Die Verbriefung ist je Produkt zu prüfen — für Deine konkrete Position gilt: im Zweifel Steuerberater fragen.