Forex bei IBKR in Österreich — § 27 oder § 31 EStG?

Stand: 2026-06-03 · Lesezeit: ~7 Minuten · Gilt für: AT-Privatpersonen mit IBKR (oder CapTrader / LYNX), die Spot-Forex handeln oder USD-Cash am Broker halten

Du hast bei IBKR 8 Forex-Trades gemacht, Saldo am Jahresende +1,16 €. Klingt nach „kann ich ignorieren". Oder Du hast in Wirklichkeit aktiv EUR.USD geskalpt, Gewinn 3.000 €. Jetzt schaust Du in die FlexQuery und siehst die Forex-Buchungen — und findest in der E1kv kein Feld dafür.

Willkommen in einer der grauen Zonen des österreichischen Steuerrechts. Es gibt zwei Auslegungen, beide werden in der Praxis vertreten, und beide haben sehr unterschiedliche Folgen für Dein Netto.

Die zwei Lager in einem Satz

LagerRechtsnormSteuersatzWo eintragenVerlust-Verrechnung
1§ 27 Abs 4 EStG (Termingeschäft)27,5 % SondersatzKZ 995 (+) / KZ 896 (−)im Wertpapier-Topf mit Aktien
2§ 31 EStG (privates Veräußerungsgeschäft)Tarif bis 55 %KZ 803 (+) / KZ 804 (−)nur mit gleichartigen § 31-Gewinnen

Praktischer Unterschied: Bei Verlusten ist Lager 1 deutlich vorteilhafter, weil die Forex-Verluste mit Aktien-Gewinnen im selben KESt-Topf gegenrechenbar sind. Bei Gewinnen kommt es darauf an, ob die Tarif-Belastung (Lager 2) niedriger ausfällt als 27,5 % — bei moderaten Einkommen unwahrscheinlich.

Lager 1: § 27 Abs 4 EStG — „Termingeschäft"

Das gängige Modell in der Praxis. Logik:

  • IBKR liefert Spot-Forex-Trades in der FlexQuery als reguläre Trade-Buchungen mit Buy/Sell, Mengenangaben, Kostenbasis und Erlös.
  • Die typische Auslegung von IBKR-Resellern (CapTrader, LYNX) und vielen Steuerberatern: das ist wirtschaftlich ein Termingeschäft auf Währungen und fällt damit unter § 27 Abs 4 EStG.
  • Konsequenz: 27,5 % Sondersteuersatz, Eintragung in KZ 995 (Überschüsse) und KZ 896 (Verluste).

Stärken:

  • Verluste voll verrechenbar mit Aktien-Gewinnen im selben Wertpapier-Topf
  • KESt-pauschal, kein Tarif-Bezug zum Gesamteinkommen
  • Einfache Erfassung (1 Saldo-Zeile pro Jahr)

Schwächen:

  • Vom BMF nicht ausdrücklich abgesegnet. Es gibt keine BFH/VwGH-Entscheidung, die explizit Spot-Forex bei Privatpersonen unter § 27 Abs 4 stellt.
  • Bei einer strengen Auslegung argumentiert das Finanzamt: Spot-Forex ist kein Termingeschäft im engeren Sinn (kein zukünftiger Settlement-Termin).

Lager 2: § 31 EStG — „Privates Veräußerungsgeschäft"

Die juristisch konservativere Variante. Logik:

  • Spot-Forex ist im technischen Sinn kein Termingeschäft, weil Settlement T+2 (also faktisch sofort).
  • Fremdwährung wird in AT als „anderes Wirtschaftsgut" behandelt — wenn Du sie innerhalb von 1 Jahr nach Anschaffung wieder veräußerst, ist der Gewinn nach § 31 EStG (Spekulationsgeschäft) Tarifsteuer­pflichtig. Über 1 Jahr Haltedauer → steuerfrei.

Stärken:

  • Rechtssicherer Pfad (BMF-konform)
  • Bei langer Haltedauer (> 1 Jahr) steuerfrei

Schwächen:

  • Verluste nur mit gleichartigen § 31-Gewinnen verrechenbar, nicht mit Aktien-Gewinnen. Praktisch oft tot.
  • Pro-Lot-Buchführung erforderlich — jeder USD-Kauf hat eine eigene Anschaffungs-Zeile, jeder Verkauf muss gegen das richtige Lot zugeordnet werden. Das macht weder IBKR noch ein normaler Tax-Tool automatisch.
  • Tarif bis 55 % — bei höherem Einkommen schlechter als 27,5 %.

Was IBKR an der Quelle macht

IBKR (bzw. CapTrader / LYNX als Reseller) wendet keine österreichische Steuersicht an. Die FlexQuery liefert die Trades neutral, mit:

FeldBedeutung
asset_categoryCASH (Spot-Forex), FUT (FX-Future), FOP (FX-Option)
realized_pnlEUR-Gewinn/Verlust nach IBKRs Avg-Cost-Methode
commissionTrade-Kommission

Die Klassifikation in § 27 oder § 31 ist Dein Problem — IBKR weiß nicht, in welchem Steuersystem Du veranlagt wirst.

Sonderfall: USD-Cash-Bestand ohne aktiven FX-Trade

Wenn Du eine US-Aktie verkaufst und das resultierende USD am Konto liegen lässt (z. B. mehrere Monate, ohne Reinvestition), entstehen durch EUR/USD-Kurs­schwankungen rechnerische Gewinne oder Verluste. Was musst Du damit machen?

  • In Deutschland: § 23 EStG. USD-Cash gilt als eigenes Wirtschaftsgut, FIFO-Bewertung, FX-Differenz zwischen USD-Zufluss (Verkauf, Dividende) und USD-Abfluss (Wiederanlage) ist steuerpflichtig bei Spekulationsfrist unter 1 Jahr. BFH VIII R 5/19, herrschende Auffassung.
  • In Österreich: nicht relevant. § 27 Abs 3 EStG greift bei „Einkünften aus der Überlassung von Kapital", und das setzt Verzinslichkeit voraus. Reine FX-Wertänderung auf einem nicht verzinsten USD-Cash-Bestand fällt durch das Raster.
  • Wenn das IBKR-USD-Cash Zinsen abwirft (was es bei höheren Salden tut): das ist strittig, ob die FX-Komponente dann doch § 27 Abs 3 EStG-relevant wird. Praxis: viele AT-Anleger machen es nicht, das FA hat das bei reinen Privatpersonen bisher nicht aufgegriffen.

Praktische Empfehlung

Mini-Volumen (Saldo < 100 €/Jahr, wenige Trades): Nicht eintragen. Bei einer FA-Prüfung im Vermerk dokumentieren („Forex-Saldo wirtschaftlich unbedeutend, < Bagatellgrenze"). Belege aufbewahren.

Moderates Volumen (Saldo 100–2.000 €/Jahr, gelegentliches FX-Trading):

  • Erstmal Lager 1 (KZ 995/896) ansetzen.
  • Im Vermerk auf die strittige Klassifikation hinweisen.
  • Bei Verlusten: voll verrechnen mit Aktien-Gewinnen.

Aktiver Forex-Trader (Gewinne > 2.000 €/Jahr, hunderte Trades):

  • Steuerberater konsultieren, einmalig. Ein 1-Stunden-Termin klärt Deine konkrete Konstellation.
  • Frage: Tariflage prüfen (passt § 31 mit Tarif vielleicht besser bei niedrigem Einkommen?), Pro-Lot-Buchführung machbar?
  • Bei großen Volumina und Lager 1 droht im Streitfall eine Nachverhandlung — die Kostenfrage des Steuerberaters ist gegen die Nachzahlungs­risikoabwägung billig.

Wo DepotTax Dich entlastet

DepotTax weist deine Forex-Trades separat im PDF aus (Sektion „Forex-Termingeschäfte" im Wertpapier-Detail) — bewusst nicht automatisch in KZ 995/896 eingerechnet, damit Du selbst entscheiden kannst, welcher Pfad zu deiner Konstellation passt:

  • Saldo pro Jahr
  • Σ positive / Σ negative
  • Anzahl Closes
  • Symbol-Detail über die /pivot-Auswertung (siehst Du, ob Du wirklich aktiv EUR.USD handelst oder nur Cash-Konversion machst)

Die Trade-Kosten-Auswertung zeigt Dir zusätzlich, ob Forex-Spreads bei deiner Strategie überhaupt eine relevante Kostenposition sind — IBKR-Spreads liegen bei Major-Pairs typisch 0,2–0,5 Pips, bei kleineren Volumina sind das die echten Friktionskosten.

DepotTax → kostenlos testen

💬 Hast Du eine konkrete Konstellation (großer USD-Cash-Bestand über Jahre, aktives Forex-Trading, FX-Termingeschäfte über Futures)? Schreib uns an team@depottax.at — bei größeren Beträgen vermitteln wir gerne an AT-Steuerberater mit Broker-Spezialisierung.