Vom Erste-Bank-Depot zu IBKR — was Du steuerlich verlierst (und gewinnst)

Stand: 2026-06-10 · Lesezeit: ~6 Minuten · Gilt für: AT-Privatpersonen, die ihr Depot von einer inländischen Bank zu IBKR, CapTrader, LYNX, BANX oder Brokerport übertragen wollen

Der Plan ist verlockend: günstigere Spreads, kostenlose ETF-Sparpläne in mehreren Währungen, professionelle Tools. Du loggst Dich bei IBKR oder CapTrader ein, lässt Dein Portfolio von der Erste Bank, BAWAG oder Hello Bank rüberziehen — fertig.

Steuerlich passieren in diesem Moment drei Dinge gleichzeitig, und nur eines davon ist im Bewusstsein der meisten Anleger:

  1. Der Übertrag selbst ist steuerneutral (kein Verkauf, keine KESt).
  2. Du verlierst auf alle bisherigen Lots die KESt-Endbesteuerung — vom nächsten Verkauf an bist Du in der E1kv-Pflicht.
  3. Du hast eine Meldepflicht ans Finanzamt, die viele übersehen.

Wer Punkt 2 und 3 nicht kennt, sitzt im Frühjahr 2027 vor einer Steuererklärung, in der eine kapitale Position auftaucht, von der er dachte, sie sei „längst erledigt".

Was beim Übertrag eigentlich passiert

Bei Deiner österreichischen Bank wird Dein Depot als „endbesteuert" geführt: Bei jedem Verkauf, jeder Dividende, jeder Ausschüttung zieht die Bank 27,5 % KESt direkt ab und überweist sie ans Finanzamt — und Du musst diese Erträge nicht in der Steuererklärung deklarieren. Diese Privilegierung ergibt sich aus § 95 EStG und gilt nur, solange die inländische Depotstelle den Steuerabzug vornimmt.

Wenn die Lots auf ein ausländisches Depot (IBKR Dublin, CapTrader Düsseldorf, LYNX Amsterdam, FFB Kronberg) wandern, endet diese Privilegierung sofort. Nicht erst beim Verkauf — schon mit dem Übertrag. Denn ab diesem Moment kann niemand mehr im Auftrag der Republik Österreich KESt einbehalten. Ausländische Broker sind keine inländischen Abzugsverpflichteten (siehe dazu unser Artikel „KESt-endbesteuert" — was das wirklich heißt).

Vor dem ÜbertragNach dem Übertrag
Bank zieht KESt automatisch abDu musst alles selbst in der E1kv deklarieren
Erträge sind „erledigt" mit der AuszahlungErträge zählen brutto, KESt-Bezahlung kommt erst nach Steuererklärung
Verluste werden automatisch im Topf verrechnetVerluste musst Du selbst dokumentieren und gegenrechnen
Keine Erklärung nötigBeilage E1kv komplett ausfüllen jedes Jahr

Die Meldepflicht: § 27 Abs 6 Z 2 EStG

Hier ist eine Schlinge, in die viele tappen: Der Übertrag von einer inländischen Bank zu einem ausländischen Broker ist meldepflichtig. Du musst Deiner österreichischen Bank vor dem Übertrag mitteilen, dass die Lots ins Ausland gehen — die Bank muss das ihrerseits dem Finanzamt melden.

Praktisch: Beim Übertragsantrag bei der Erste Bank oder BAWAG gibt es einen Punkt „Empfänger-Depot im Ausland — Mitteilung an Finanzamt" oder ähnlich. Den musst Du ankreuzen (oder die Bank macht es ohnehin automatisch, weil sie selbst keinen Ärger will). Verschweigen wäre formell eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG.

Wenn die alte Bank die Meldung versäumt, kann das Finanzamt theoretisch beim nächsten Verkauf der übertragenen Lots eine Phantom-Realisierung unterstellen — Anschaffungskosten unbekannt, KESt auf den vollen Verkaufserlös. Sehr unangenehme Position.

💡 Praxis-Tipp: Vor dem Übertragsantrag schriftlich bei der alten Bank nachfragen: „Bitte bestätigen Sie mir die Meldung an das Finanzamt nach § 27 Abs 6 Z 2 EStG im Rahmen meines Depotübertrags auf …". Die Bestätigung hebst Du auf — als Schutz für die nächsten 10 Jahre.

Belege ziehen, bevor das Depot weg ist

Sobald die Lots bei IBKR sind, hat IBKR keine Vorstellung davon, was Du ursprünglich für diese Aktie bei der Erste Bank bezahlt hast. IBKR übernimmt zwar typischerweise die mitgelieferte Kostenbasis vom übertragenden Institut — aber welche Kostenbasis das ist, hängt davon ab, was die alte Bank weitergibt. Und das ist nicht standardisiert.

Was Du vor dem Übertrag aus dem inländischen Depot ziehen musst (und für 10 Jahre aufheben):

  1. Steuerlicher Bestandsausweis zum Tag vor dem Übertrag — zeigt jede Position mit Stück, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten in EUR. Bei der Erste Bank über das Online-Banking unter „Steuer / Bestandsausweis", bei BAWAG ähnlich, bei Hello Bank auf Anfrage.
  2. Alle Steuerreports der bisherigen Jahre als PDF. Bei langen Haltezeiten reichen die Jahres-Reports der letzten Jahre, in denen das Lot gehalten wurde.
  3. Konto- und Depotauszüge zum Übertragsdatum — beweisen, was wann übergegangen ist.
  4. Falls Altbestand vor 1.1.2011 (steuerfreie Lots nach § 124b Z 185 EStG): explizit den Vermerk „Altbestand" auf dem Steuerreport prüfen. Wenn der Übertrag diesen Vermerk verliert, kannst Du den Steuerfrei-Status später bei IBKR nicht mehr beweisen — alles wird steuerpflichtig.

Wenn die alte Bank Deine Anschaffungskosten nicht übermittelt oder IBKR sie aus technischen Gründen nicht übernimmt, gilt beim späteren Verkauf der Brutto-Erlös als Gewinn. Bei einem Lot, das Du 2015 für 5.000 € gekauft hast und 2027 für 12.000 € verkaufst, sind das statt 1.925 € KESt plötzlich 3.300 € KESt — auf einen Gewinn, den Du nie gemacht hast.

Was sich im Folgejahr für Dich ändert

Im Steuerjahr des Übertrags ist noch alles relativ normal: Die alte Bank liefert für die Monate Jänner bis Übertragsdatum ihren Steuerreport, ab Übertragsdatum sind die Erträge bei IBKR — die musst Du in der E1kv deklarieren (anteilig).

Ab dem ersten vollen Steuerjahr nach dem Übertrag giltst Du steuerlich als „Vollanleger mit Auslandsdepot":

Das ist kein Drama, aber es ist Arbeit. Wer wenig handelt (≤ 20 Trades pro Jahr), schafft das mit Excel an einem Wochenende. Wer viel handelt — Optionen, mehrere Konten, Forex-Bewegungen — sitzt schnell an einem Datenwust mit hunderten Buchungen in fünf Währungen.

Genau dafür haben wir DepotTax gebaut. Lade Deinen IBKR-FlexQuery hoch (oder verbinde ihn per API-Token für nächtlichen Auto-Pull) — DepotTax berechnet AT-konform jede E1kv-Kennzahl, behandelt FFB-Fonds und CapTrader mit, dokumentiert die übertragenen Lots korrekt mit ihrem ursprünglichen Anschaffungsdatum. Sample-PDF auf der Landing-Page.

Quick-Check vor dem Übertrag

Bevor Du auf „Übertragsauftrag senden" klickst:

  • Steuerlichen Bestandsausweis der alten Bank gezogen (PDF)
  • Steuerreports der letzten 5 Jahre gesichert
  • Altbestand-Lots (vor 1.1.2011) separat identifiziert und dokumentiert
  • Bank um schriftliche Bestätigung der § 27 Abs 6 Z 2-Meldung gebeten
  • Mental darauf eingestellt: ab dem Übertragsdatum ist E1kv-Pflicht Jahr für Jahr
  • Tool oder Steuerberater für die künftige Aufbereitung vorausgewählt

Wer das vorbereitet, sitzt im Frühjahr nicht mit einem fünfstelligen Sorgenposten in der Erklärung. Wer es ignoriert, schon.

Wann es sich rechnet, trotzdem zu wechseln

Bei Trade-Volumen ab etwa 30–50 Buy-Sells pro Jahr sind die Kosten-Ersparnisse durch IBKR/CapTrader/LYNX schnell vierstellig pro Jahr — siehe unsere Trade-Kosten-Vergleichsrechnung. Die zusätzliche Steuer-Aufwand kompensiert das mehrfach. Bei Buy-and-Hold-Investoren mit 5 ETF-Käufen im Jahr ist die Kostenrechnung knapper — hier solltest Du den Aufwand der E1kv ehrlich gegenrechnen, bevor Du wechselst.


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